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Promotion (Doktor) ArtikelDie Promotion ist in Deutschland eine akademische PrĂŒfung, die die BefĂ€higung zu eigenstĂ€ndiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist. Sie ist in Deutschland eine Voraussetzung fĂŒr die Habilitation oder fĂŒr die BeschĂ€ftigung als Professor oder zunĂ€chst als Juniorprofessor. In Ăsterreich versteht man unter Promotion lediglich die feierliche Verleihung des Doktorgrades, nicht eine PrĂŒfung oder das Doktoratsstudium selbst.
Zweck der Promotion ist es, die FÀhigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. In dem Gegensatz dazu weist die nach der Promotion mögliche Habilitation die FÀhigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.
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Die Promotion wird eingeleitet, nach dem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Textarbeit, die eine eigenstĂ€ndig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschlieĂende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die FakultĂ€t bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission erfolgt eine mĂŒndliche PrĂŒfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches StreitgesprĂ€ch (Disputation). Diese mĂŒndliche Verteidigung seiner Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt. Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; meist ist der Doktorand allerdings erst berechtigt, den Doktortitel zu fĂŒhren, nach dem er die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Zu dem Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen FakultĂ€ten hingewiesen werden.
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Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der PrĂŒfungsordnung des zustĂ€ndigen Fachbereiches festgelegt. In der Regel enthĂ€lt er die folgenden Schritte:
- Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
- Wahl eines Betreuers ("Doktorvater oder Doktormutter"),
- Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer FakultÀt an einer UniversitÀt,
- Annahme als Promotionsstudent,
- Anfertigung der Dissertation. Dies nimmt in der Regel zwei bis fĂŒnf Jahre in Anspruch. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter UmstĂ€nden:
- Doktorandenseminare ("Oberseminare") zu besuchen,
- Fachpublikationen zu veröffentlichen.
- Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
- Erstellung von Gutachten durch die Opponenten ,
- MĂŒndliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) oder Rigorosum,
- Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
- Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei theologischen Arbeiten muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. 'Nichts steht in dem Weg']),
- Publikation einschlieĂlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige FakultĂ€ten erlauben auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation in dem Internet.
Buch-Tipp: Die medizinische Promotion. Leitfaden zum Erfolg HĂ€tte ich doch nur. . . Dieses Buch habe ich mir wĂ€hrend meiner Promotion gekauft. Wenn ich alle Tips und Tricks bereits vorher gekannt hĂ€tte, hĂ€tte ich mir sicherlich eine Menge Ărger erspart. Ab jetzt bin ich gewappnet vor den Dingen, die noch kommen. . . |
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Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt hÀufig mit lateinischen Noten:
- summa cum laude 'mit höchstem Lob'
- magna cum laude 'mit groĂem Lob'
- cum laude 'mit Lob'
- rite 'ausreichend'
ZusĂ€tzlich kann die Arbeit ein PrĂ€dikat erhalten. Auch hierfĂŒr gibt es lateinische Noten:
- opus eximium 'auĂerordentliche Arbeit' (wird selten vergeben und ist auch in manchen Promotionsordnungen nicht vorgesehen)
- opus valde laudabile 'sehr gute [lobenswerte] Arbeit'
- opus laudabile 'gute [lobenswerte] Arbeit'
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